Ihr Steuerbonus
Sichern Sie sich Ihren Steuerbonus! Sparen Sie bis zu 1.200 € und steigern Sie den Wert Ihres Hauses/Wohnung.
Gefördert werden handwerkliche Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel:
- Innenrenovierung Ihrer Wohnräume
- Wärmedämmmaßnahmen
- Fassaden- und Fensteranstrich
Voraussetzung:
- Privathaushalt (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung)
- Die Förderung umfasst allein die Arbeitskosten. Materialkosten werden nicht berücksichtigt
- Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Betriebes überwiesen werden
Beispiel:
Malerarbeiten (nur Arbeitskosten) | 4.700,00 € | |||
19% MwSt. | 893,00 € | |||
Abzugsfähige Kosten | 5.593,00 € | |||
Steuerermäßigung 20% | 1.118,60 € | |||
Direkt von der Steuerschuld abziehbar | 1.118,60 € |
Art und Höhe der Forderung:
20% der Kosten von bis zu 6.000,- € für Handwerksarbeiten können von der Steuerschuld abgezogen werden, also bis zu maximal 1.200,- €.
Förderbedingungen:
- Die steuerliche Förderung umfasst allein die Arbeitskosten. Materialkosten werden nicht berücksichtigt.
- Die Aufwendungen müssen mit einer Handwerkerrechnung mit ausgewiesener MwSt. und einem Zahlungsbeleg auf das Konto des Dienstleistungserbringers nachgewiesen werden. Barzahlungen sind nicht begünstigt.
- Kein Steuerbonus wird gewährt bei Geltendmachung der Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.
- Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden und z.B. aus beruflichen Gründen zwei Haushalte führen, wird der Steuerbonus nur einmal bis zu 1.200,- € gewährt.
Antragstellung:
Im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung wird die Rechnung eingereicht.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.


