Ihr Steuerbonus

06.10.2011

Sichern Sie sich Ihren Steuerbonus! Sparen Sie bis zu 1.200 € und steigern Sie den Wert Ihres Hauses/Wohnung.

Gefördert werden handwerkliche Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel:

  • Innenrenovierung Ihrer Wohnräume
  • Wärmedämmmaßnahmen
  • Fassaden- und Fensteranstrich

 

Voraussetzung:

  • Privathaushalt (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung)
  • Die Förderung umfasst allein die Arbeitskosten. Materialkosten werden nicht berücksichtigt
  • Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Betriebes überwiesen werden


 
Beispiel:

Malerarbeiten (nur Arbeitskosten) 

4.700,00 €

19% MwSt.

893,00 €

Abzugsfähige Kosten

5.593,00 €

Steuerermäßigung 20%

1.118,60 €

Direkt von der Steuerschuld abziehbar

1.118,60 €


Art und Höhe der Forderung:

20% der Kosten von bis zu 6.000,- € für Handwerksarbeiten können von der Steuerschuld abgezogen werden, also bis zu maximal 1.200,- €.

Förderbedingungen:

  • Die steuerliche Förderung umfasst allein die Arbeitskosten. Materialkosten werden nicht berücksichtigt.
  • Die Aufwendungen müssen mit einer Handwerkerrechnung mit ausgewiesener MwSt. und einem Zahlungsbeleg auf das Konto des Dienstleistungserbringers nachgewiesen werden. Barzahlungen sind nicht begünstigt.
  • Kein Steuerbonus wird gewährt bei Geltendmachung der Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.
  • Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden und z.B. aus beruflichen Gründen zwei Haushalte führen, wird der Steuerbonus nur einmal bis zu 1.200,- € gewährt.


Antragstellung:

Im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung wird die Rechnung eingereicht.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Kontakt

Wiedemann sanieren + wohnen

Großtobeler Straße  5
88276 Berg/Ravensburg 

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